Der Aktivierungs-
und
Vermittlungs - GutSchein
kann auf Antrag bei der Agentur für Arbeit ausgestellt werden.
Der AVGS bietet Ihnen die Möglichkeit, die geförderte Coaching- Maßnahme nicht selbst bezahlen zu müssen. Es besteht
allerdings kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines AVGS.
Nach Erhalt des AVGS haben Sie als Kunde die freie Coach-Wahl.