AVGS

AVGS
Der Aktivierungs- und Vermittlungs GutSchein 
kann auf Antrag bei der Agentur für Arbeit ausgestellt werden.

Der AVGS bietet Ihnen die Möglichkeit, die geförderte Coaching-      Maßnahme nicht selbst bezahlen zu müssen. Es besteht   
allerdings kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines AVGS. 

Nach Erhalt des AVGS haben Sie als Kunde die freie Coach-Wahl.
Lassen Sie uns über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten sprechen. 
Meine Erstberatung via Telefon oder Video-Chat ist völlig unverbindlich und kostenfrei.
Senden Sie mir eine Nachricht. Wir melden uns bei Ihnen!

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Schritt 1

Vorgespräch mit dem Coach
(auch telefonisch)

Schritt 2

Beantragung des AVGS bei Ihrer Agentur für Arbeit

Schritt 3

Übergabe des Gutscheins an den Coach

Schritt 4

Teilnahme an der Maßnahme

Zulassung und Zertifizierung

Meine Schulungsstätte ist zusätzlich zertifiziert und kooperiert mit zugelassenen Kooperationspartnern gemäß AZAV, also nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz I Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
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